BANKEN - und KAPITALMARKTRECHT
Die Anwaltskanzlei Canestrini Clark vertritt im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes Kleinanleger und Investoren ebenso wie Banken und Assekuranzen.
Die Beratung und Vertretung erstreckt sich hierbei auf:
- Leasing und Finanzierungsverträge, insb. Verbraucherkreditverträge
- Sparverträge, Darlehensverträge, Kreditverträge, Kontokorrentkreditverträge, Bürgschaften
- Immobiliendarlehen, Grundschulden, Hypotheken, Sicherheiten
- Werpapierhandel, Devisen, Derivate, Aktien, Fonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen
- Anlageberatung, Anlagevermittlung, Anlageberaterhaftung, Prospekthaftung
- Rückabwicklung von sog. "Schrottimmobilien"
- Internetbanking, EC - Karten - Missbrauch, Scheckbetrug, Phishing
- Inkasso, Factoring, Kreditrückführung, Sicherheitenverwertung
Wir vertreten sie in in der Anspruchsdurchsetzung wie der Zahlungsklage, Duldungsklage etc. ebenso wie in den Zwangsvollstreckungsverfahren wie der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung.
Der Kanzleiinhaber Herr Rechtsanwalt Marc - Torsten Canestrini besitzt als Bankkaufmann mit der Zusatzqualifikation des Finanzassistenten die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sie bestmöglich zu vertreten.
Für Rückfragen steht Ihnen die Anwaltskanzlei Canestrini Clark in Augsburg, Donauwörth und Göppingen jederzeit zur Verfügung.