Die vorzeitige Umschuldung eines laufenden Darlehensvertrages ist meist mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen verbunden. Die gewonnene Zinsersparnis wird hierdurch meistens „aufgefressen“.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Darlehensvertrag widerrufen werden kann, weil die Widerrufsbelehrung falsch ist. In diesen Fällen kann u.U. ein Widerruf erfolgen der zur Folge hat, dass eine Umschuldung möglich ist, ohne dass man Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank bezahlen muss.
Einige Gerichte haben in der letzten Zeit diverse Widerrufsbelehrungen von Banken als unwirksam gekippt und damit den Weg zum Widerruf und damit Umschuldung frei gemacht. [nbsp]Jüngstes Beispiel bildet ein Urteil des LG Ulm vom 17.07.2013, Az. 10 O 33/13 KfH wonach die Widerrufsbelehrung einiger Darlehensverträge der Sparkasse Ulm fehlerhaft und damit unwirksam sind. In diesen Fällen wäre eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung grds. möglich.
Sollten sie hierzu weitere Fragen haben, so stehen wir ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Anwaltskanzlei Canestrini Clark – Augsburg, Donauwörth und Göppingen